Häufig gestellte Fragen
Hier findest du eine Schritt für Schritt Anleitung.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, legt die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) ab dem 1. Januar 2021 fest, dass Gesuchsteller der Kategorie B/BE, die den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, diesen seit mindestens einem Jahr besitzen müssen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.
«Je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto kleiner ist danach das Unfallrisiko.» so die Argumentation des Bundesrats.
Grundsätzlich ist es ganz einfach. Wer vor dem 20. Geburtstag den Lernfahrausweis erhält, muss zukünftig 1 Jahr den Lernfahrausweis besitzen, bevor er/sie die praktische Prüfung absolvieren kann.
Weil die Änderungen den Jahrgang 2003 und teilweise auch die Jahrgänge 2001 und 2002 diskriminiert hätten, wurden folgende Übergangsfristen definiert:
Jahrgänge 2001 & 2002: Wer den Lernfahrausweis vor dem 31. Dezember 2020 erhält, muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Anschliessend gelten die neuen Bestimmungen auch für diese Jahrgänge.
Jahrgang 2003: Wer den Lernfahrausweis bis zum 31. Dezember 2021 erhält, kann mit 17 schon loslegen und muss die 1-jährige Lernphase nicht durchlaufen. Die Prüfung Kat. B/BE kann man frühestens ab dem 18. Geburtstag machen.
Ab 2022 gilt dann für alle: Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, muss vor der Autoprüfung mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein.
Die Theorieprüfung kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag absolvieren. Wenn du die Prüfung bestehst, wird dir dein Lernfahrausweis auf den 17. Geburtstag zugeschickt.
24 Monate ab Ausstellungsdatum. Wenn du bis dahin die praktische Prüfung nicht absolviert bzw. bestanden hast, verfällt er. Du musst dann wieder einen neuen Lernfahrausweis beantragen.
Achtung! Es können insgesamt nur 2 Lernfahrausweise pro Kategorie beantragt werden. Um einen dritten Lernfahrausweis zu erhalten gibt es zwei Möglichkeiten. 2 Jahre Wartefrist oder eine positive verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung, die sehr teuer ist.
- Der Nothelferkurs ist 6 Jahre gültig. - Der Sehtest ist 2 Jahre gültig. - Die Theorieprüfung ist seit dem 01.01.2021 uneingeschränkt gültig. - Der VKU ist seit dem 01.01.2021 uneingeschränkt gültig.